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Allgemeine Geschäftsbedingungen Dr. Demuth GmbH & Co. KG§ 1 Vertragsabschluss/Geltungsbereich1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Dr. Demuth GmbH & Co. KG (nachfolgend Dr. Demuth) und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Geltung dieser Geschäftsbestimmungen stimmen wir ausdrücklich schriftlich oder in elektronischer Form zu. 3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird Dr. Demuth gemäß § 312 e Abs. 2 Satz 2 BGB von den gesetzlichen Verpflichtungen des § 312 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB freigestellt. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von Dr. Demuth gespeichert; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen AGB dem Kunden per E-Mail zugesandt. § 2 Vertragsschluss1. Angebote von Dr. Demuth sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, soweit sie keine wesentliche Abweichung von der vertraglichen oder der üblichen Beschaffenheit darstellen. 2. Ein Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Dr. Demuth. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit einer Leistung unverzüglich informiert; eine etwa bereits erhaltene Gegenleistung wird Dr. Demuth ggf. unverzüglich erstatten. Entsprechendes gilt für den Fall erheblicher, unvorhersehbarer und nicht von Dr. Demuth zu vertretender Betriebsstörungen und/oder Betriebsunterbrechungen. § 3 Lieferung1. Liefertermine sind einzuhalten. Dr. Demuth ist jedoch zur Aufschiebung und/oder Aufhebung betroffener Lieferverpflichtungen berechtigt bei Streik, Aussperrung, sonstigen Betriebsstörungen jeder Art oder nachträglich auftretenden Schwierigkeiten in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung, beim Versandt oder Transport der Ware; es sei denn, Dr. Demuth, ihre Organe oder diejenigen Erfüllungsgehilfen, denen besondere Leitungsaufgaben übertragen sind, hätten die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Entsprechendes gilt beim Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei Eintritt sonstiger, behindernder Umstände, die Dr. Demuth nicht zu vertreten hat. 2. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins ist es für den Verzugseintritt erforderlich, dass uns eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt wird. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde für die Leistung oder Teilleistung zurücktreten, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandbereit gemeldet ist. 3. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Falle der vereinbarten Abholung durch den Kunden mit der Mitteilung der Bereitstellung an den Kunden auf diesen über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. 5. Für die Abrechnung sind die in den Versand-Begleitpapieren angegebenen Maße, Gewichte und Mengen maßgeblich. Beanstandungen von Liefermaß, Liefergewicht und Liefermenge sind spätestens sofort bei Anlieferung nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich geltend zu machen. § 4 Preise/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung1. Vereinbarte Preise verstehen sich grundsätzlich netto zzgl. der jeweiligen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Rechnung auszuweisen ist. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich Ansprüchen aus Mängeln zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenansprüche sind anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder gerichtlich entscheidungsreif. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 3. Zahlt der Kunde nicht vereinbarungsgemäß, so können wir ohne Mahnung vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe des Satzes in Rechnung stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§ 288, 247 BGB. 4. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder beim Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind (z. B. Nichteinlösung eines Schecks), kann Dr. Demuth ihre sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele fällig stellen und unverzügliche Zahlung verlangen. Lieferungen können von einer Zug- um- Zug-Zahlung abhängig gemacht werden. § 5 Eigentumsvorbehalt1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenseitigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch, wenn die einzelne Forderung in laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo anerkannt ist. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im voraus an Dr. Demuth ab. Dr. Demuth nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren verpflichtet. 3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie mit anderen Waren um, so steht uns an der daraus hervorgegangenen, neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Warenwerten zu. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. 4. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Anderweitige Verfügungen, wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. Sämtliche, dem Kunden hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit im voraus in voller Höhe an Dr. Demuth ab. Im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Dr. Demuth nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig. 5. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr widerruflich ermächtigt. Auf Verlangen von Dr. Demuth hat der Kunde seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Dr. Demuth ist berechtigt, diese Anzeige der Abtretung jederzeit vorzunehmen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. 6. Die Ermächtigung des Kunden zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie dann, wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder Dr. Demuth eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt wird. 7. In diesen Fällen der Nr. 6. ist Dr. Demuth berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Rücktritt vom Vertrag sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware und evtl. Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen sowie Einsicht in die Bücher des Kunden zu nehmen, soweit dies zur Sicherung der Rechte Dr. Demuth dient. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme nur dann, wenn Dr. Demuth dies ausdrücklich erklärt. 8. Übersteigt der Wert der Dr. Demuth gegebenen Sicherheiten die Forderungen von Dr. Demuth insgesamt um mehr als 10 %, so ist Dr. Demuth verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten nach billigem Ermessen und eigener Wahl freizugeben. § 6 Mängel1. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der von Dr. Demuth gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen betreffend die Eignung der Produkte für die von Kunden beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Diese eigene Überprüfungspflicht des Kunden gilt insbesondere für Lieferungen von Lacken, wenn nicht von Dr. Demuth bezogene Komponenten, wie Verdünner, Härter und ähnliches der Produkte von Dr. Demuth beigemischt werden. Der Kunde hat in diesen Fällen durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferten Waren für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind. Ist der Kunde Wiederverkäufer, hat er seinen Kunden auf die Pflicht zur Probeverarbeitung in diesen Fällen ausdrücklich schriftlich hinzuweisen. 2. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gilt nur dann als von Dr. Demuth übernommen, wenn Dr. Demuth deren Übernahme ausdrücklich schriftlich erklärt. Sollte ein Vertragsgegenstand eine etwaig vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweisen, so hat der Kunde die gesetzlichen Rechte wegen eines Mangels. Eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben, wird nicht übernommen. Auch begründet eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Ware nicht eine strengere Haftung als im Gesetz vorgesehen. 3. Werden Grundierungen, Zusatzlacke und sonstige Komponenten, die nicht von Dr. Demuth bezogen wurden, dem gelieferten Produkt beigemischt oder zusammen mit ihm verwendet, kann Dr. Demuth keine Mängelhaftung für die vertragliche Beschaffenheit des gelieferten Produktes übernehmen. Entsprechendes gilt für die Verarbeitung von Lacken. Dr Demuth übernimmt dafür keine Haftung. 4. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen von Dr. Demuth stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 5. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich 7 Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Nichteinhaltung der Rügefrist gilt die Ware als genehmigt. Erhält Dr. Demuth keine Gelegenheit, den gerügten Mangel zu überprüfen oder nimmt der Kunde ohne die Zustimmung von Dr. Demuth Änderungen an der beanstandeten Ware vor, so verliert der Kunde seine Mängelansprüche. 6. Bei nachgewiesenen Mängeln beseitigt Dr. Demuth nach eigener Wahl die Mängel kostenlos oder liefert gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfrei Ersatz. Kommt Dr. Demuth diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Frist nach, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der Dr. Demuth ihren Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, bestehen keine Mängelansprüche mit Ausnahme von Minderungsansprüchen. 7. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Übergabe der Ware am jeweiligen Bestimmungsort. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. § 7 Haftungsbeschränkungen1. Dr. Demuth haftet gemäß den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Dr. Demuth, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen. 2. Dr. Demuth haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Dr. Demuth haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und beschränkt auf einen max. Betrag von € 2,0 Mio. pro Schadensfall bzw. max. € 2,5 Mio. pro Jahr. 3. Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbe-schränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Dr. Demuth betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Dr. Demuth ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. 4. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und / oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten von Dr. Demuth grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, sowie bei einer von Dr. Demuth zu vertretenden Verletzung oder Tötung von Personen. § 8 Rechte Dritter/Urheberrechte1. Erfolgen Lieferungen nach Plänen, Zeichnungen, Modellen, analytischen Vorgaben oder sonstigen Angaben des Kunden und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, Dr. Demuth von diesen Ansprüchen auf erste Anforderung schuldrechtlich freizustellen und verpflichtet sich, Dr. Demuth ggf. eine liquide Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen. 2. An Mustern, Abbildungen und Vorschlägen sowie anderen Unterlagen behält sich Dr. Demuth sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Gegenstände und/oder Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit den von Dr. Demuth gelieferten Waren verwendet und Dritten nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Dr. Demuth zugänglich gemacht werden. § 9 Anwendungstechnische Beratung/Auskünfte1. Hinweise, Vorschläge und Beratungen zur Verwendung der Produkte von Dr. Demuth sowie die anwendungstechnischen Beratungen von Dr. Demuth werden nach den Erfahrungen von Dr. Demuth und den von den Kunden gemachten Angaben gemacht und erbracht, ohne dass damit der Kunde von eigenen Prüfpflichten und Versuchen entbunden wird. 2. Die Prüfung und Entscheidung, ob die Ware für die beabsichtigte Anwendung, Verwendung oder Verarbeitung geeignet ist, obliegt allein dem Kunden und liegt in dessen ausschließlichen Verantwortungsbereich; es sei denn, Dr. Demuth hätte ausdrücklich eine schriftliche Garantieerklärung abgegeben. Dr. Demuth garantiert weder für die zu erzielenden Ergebnisse und Einsatzzwecke, noch übernimmt Dr. Demuth die Garantie dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. § 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht1. Erfüllungsort ist Katlenburg-Lindau soweit nicht gesetzlich ein anderer Erfüllungsort zwingend gilt. 2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Auslegung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Katlenburg-Lindau, soweit gesetzlich nicht zwingend ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Dr. Demuth ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben. 3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Dr. Demuth und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes Anwendung. § 11 Sonstiges1. Weitere Nebenabreden neben dem schriftlichen Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei auf das Formerfordernis nur durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung für den Einzelfall verzichtet werden kann. 2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen. Die Parteien sind verpflichtet, eine etwaig unwirksame Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte, rechtliche und/oder wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die etwaigen, unwirksamen Regelungen auf ein Maß zurückzuführen, mit dem sie rechtswirksam sind (geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Bestimmungen). 3. Der aktuelle Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht dem Kunden zum Abruf und zum Ausdruck auf unserer Internetseite unter „www.dr-demuth.com“ jederzeit zur Ansicht und zum Ausdruck zur Verfügung. Dr. Demuth GmbH & Co. KG - Fassung 11.01.2010
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