Information für Endverbraucher über die Rückgabemöglichkeit von Verpackungen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 bis 5 VerpackG
Wir sind nach dem VerpackG zur unentgeltlichen Rücknahme der Verpackungen, mit denen wir unsere Produkte an Sie ausliefern, verpflichtet. Diese Verpflichtung umfasst auch Mehrwegverpackungen.
Die vorgenannten Verpackungen werden durch uns unentgeltlich zurückgenommen, soweit es sich um gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe handelt, die wir in unserem Warensortiment führen.
Nähere Informationen über den Ort sowie die weiteren Modalitäten der Rückgabe erhalten Sie auf der Website des in unserem Auftrag tätigen Verwertungspartners Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH sowie telefonisch oder via E-Mail.
Die Verpackungen gehören nicht in den Restmüll, sondern zurück in den Wirtschaftskreislauf. Mit der Rückgabe kann eine umweltgerechte Verwertung nach den Vorgaben des VerpackG sichergestellt und zudem die Erfüllung der Verwertungsanforderungen erleichtert werden.
Die Annahmebedingungen restentleerter Verpackungen finden Sie hier: Annahmebedingungen